ÖNACE 2025 Code 39.00-1:
Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
Der ÖNACE-Code 39.00-1 steht für Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 39.00.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 39.00 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 39.00
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Strahlenschutzsanierung
- Radiologische Sanierung
- Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten
- Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
- Kerntechnische Anlagen, Rückbau
- Reaktorgebäude, Dekontamination
- Kontaminierte Nuklearstandorte, Sanierung
- Radioaktiv belastete Flächen, Dekontamination
- Forschungsreaktoren, Rückbau
- Nukleare Anlagen, Stilllegung
- Kernkraftwerke, Dekontaminierung
- Strahlenmesstechnik bei Rückbauarbeiten
- Entsorgungsvorbereitung beim Kernkraftwerksrückbau
- Bauschutt aus Kernkraftwerken, Freimessung
- Anlagenteile kerntechnischer Einrichtungen, Dekontamination
- Ehemalige Uranbergbaugebiete, Sanierung
- Atommülllager, Rückbau
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 39.00.0Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten (teilweise)
Weitere Unterklassen von 39.00
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