ÖNACE 2025 Code 39.00-1:
Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Der ÖNACE-Code 39.00-1 steht für Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 39.00.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 39.00 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 39.00

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Strahlenschutzsanierung
  • Radiologische Sanierung
  • Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten
  • Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
  • Kerntechnische Anlagen, Rückbau
  • Reaktorgebäude, Dekontamination
  • Kontaminierte Nuklearstandorte, Sanierung
  • Radioaktiv belastete Flächen, Dekontamination
  • Forschungsreaktoren, Rückbau
  • Nukleare Anlagen, Stilllegung
  • Kernkraftwerke, Dekontaminierung
  • Strahlenmesstechnik bei Rückbauarbeiten
  • Entsorgungsvorbereitung beim Kernkraftwerksrückbau
  • Bauschutt aus Kernkraftwerken, Freimessung
  • Anlagenteile kerntechnischer Einrichtungen, Dekontamination
  • Ehemalige Uranbergbaugebiete, Sanierung
  • Atommülllager, Rückbau

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 39.00.0Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten (teilweise)

Weitere Unterklassen von 39.00

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