ÖNACE 2025 Code 60.10-0:
Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten

Der ÖNACE-Code 60.10-0 steht für Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 60.10.0. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 60.10 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 60.10

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Hörfunkprogrammherstellung
  • Hörfunkveranstalter
  • Rundfunkveranstalter
  • Audio-Downloaddienste auf Abruf durch
  • Ausstrahlung von Audio-Live-Podcasts
  • Datenübertragung als integrierter Teil der Hörfunkübertragung
  • Funkhaus
  • Hörfunkanstalt
  • Internetradiosender
  • Online-Veröffentlichung, Musik (Musik downloads), nicht verbunden mit Verlegen
  • Radiosender
  • Rundfunk
  • Rundfunkgesellschaft
  • Sendeanlage, Rundfunk, Betrieb
  • Sender, Radio-
  • Sendestation, Rundfunk
  • Verbreitung von Audioinhalten
  • Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen
  • Betrien eines Radiosenders
  • Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen
  • Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
  • Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen)
  • Studios (Zusammenstellung von Hörfunkprogrammbeiträgen durch Hörfunkveranstalter)
  • Übertragung von Hörfunksendungen
  • Podcastsender, Betrieb
  • Webradio, Betrieb
  • Lokalradiosender, Betrieb
  • Community-Radio, Betrieb
  • Audio-Livestreaming, Ausstrahlung
  • UKW-Senderbetrieb
  • Hörfunkwerbung, Produktion und Ausstrahlung

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 60.10.0Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten

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