ÖNACE 2025 Code 64.19-1:
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Der ÖNACE-Code 64.19-1 steht für Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 64.19.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 64.19 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 64.19
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Banken (Kreditbanken)
- Kreditbanken
- Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
- Postgiroämter
- Postsparkassenämter
- Betrieb einer Geschäftsbank
- Filialbank
- Universalbank
- Privatbank
- Direktbank (Onlinebank)
- Firmenkundengeschäft einer Bank
- Privatkundengeschäft einer Bank
- Kontoführung für Privatkunden
- Kreditvergabe an Unternehmen
- Zweigniederlassung einer Auslandsbank
- Filialnetz einer Bank
- Retailbanking
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 64.19.1Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Weitere Unterklassen von 64.19
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