ÖNACE 2025 Code 66.12-0:
Effekten- und Warenterminhandel
Der ÖNACE-Code 66.12-0 steht für Effekten- und Warenterminhandel. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 66.12.0. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 66.12 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 66.12
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Effektenmakler
- Effektenmaklerin
- Effektenvermittlung
- Vermittlung von Goldbarren
- Vermittlung von Krypto-Währungen
- Vermittlung von Wertpapieren für Investitionsprojekte, z.B. Windparks
- Währungshandel über das Internet für Dritte
- Wechselstube
- Wertpapiergeschäfte für Dritte
- Wertpapierhandel
- Wertpapierkommissionsgeschäft
- Börsengeschäfte für Dritte
- Börsenmaklerinnen, Börsenmakler
- Broker (Wertpapiere, Handel)
- Daytrading (Börsengeschäfte durch Börsenmakler)
- Dienstleistungen von Wertpapiermaklern
- Effekten- und Warenterminhandel
- Effektenvermittlung und -verwaltung
- Kursmaklergeschäfte
- Maklergeschäfte (Börsengeschäfte für Dritte; Effektenvermittlung und -verwaltung)
- Vermittlung von Aktien und Warentermingeschäften
- Vermittlung von Emissionsrechten
- Vermittlung von Emissionszertifikaten
- Vermittlung von Investmentfonds
- Vermittlung von Kapitalanlagen (nicht Investmentfonds)
- Vermittlung von Vermögensanlagen (Effekten)
- Wechselstuben
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 66.12.0Effekten- und Warenterminhandel
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