ÖNACE 2025 Code 66.12-0:
Effekten- und Warenterminhandel

Der ÖNACE-Code 66.12-0 steht für Effekten- und Warenterminhandel. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 66.12.0. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 66.12 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 66.12

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Effektenmakler
  • Effektenmaklerin
  • Effektenvermittlung
  • Vermittlung von Goldbarren
  • Vermittlung von Krypto-Währungen
  • Vermittlung von Wertpapieren für Investitionsprojekte, z.B. Windparks
  • Währungshandel über das Internet für Dritte
  • Wechselstube
  • Wertpapiergeschäfte für Dritte
  • Wertpapierhandel
  • Wertpapierkommissionsgeschäft
  • Börsengeschäfte für Dritte
  • Börsenmaklerinnen, Börsenmakler
  • Broker (Wertpapiere, Handel)
  • Daytrading (Börsengeschäfte durch Börsenmakler)
  • Dienstleistungen von Wertpapiermaklern
  • Effekten- und Warenterminhandel
  • Effektenvermittlung und -verwaltung
  • Kursmaklergeschäfte
  • Maklergeschäfte (Börsengeschäfte für Dritte; Effektenvermittlung und -verwaltung)
  • Vermittlung von Aktien und Warentermingeschäften
  • Vermittlung von Emissionsrechten
  • Vermittlung von Emissionszertifikaten
  • Vermittlung von Investmentfonds
  • Vermittlung von Kapitalanlagen (nicht Investmentfonds)
  • Vermittlung von Vermögensanlagen (Effekten)
  • Wechselstuben

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 66.12.0Effekten- und Warenterminhandel

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