ÖNACE 2025 Code 69.10-2:
Patentanwaltskanzleien

Der ÖNACE-Code 69.10-2 steht für Patentanwaltskanzleien. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 69.10.2. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 69.10 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 69.10

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
  • Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
  • Musterschutzanwaltskanzleien
  • Patentanwältinnen und Patentanwälte
  • Patentanwaltskanzleien
  • Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien
  • Deutsches Patent- und Markenamt, Vertretung
  • Europäisches Patentamt, Vertretung
  • Patentrecherche, Kanzleitätigkeit
  • Gewerblicher Rechtsschutz, Beratung
  • Markenanmeldung, Beratung durch Patentanwälte
  • Patentanmeldung, Beratung
  • Gebrauchsmusteranmeldung, Beratung
  • Patentstreitigkeiten, Vertretung
  • IP-Kanzlei, gewerblicher Rechtsschutz
  • Patentverletzungen, Beratung
  • Designschutz, Anmeldeberatung durch Patentanwälte

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 69.10.4Patentanwaltskanzleien

Weitere Unterklassen von 69.10

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