ÖNACE 2025 Code 69.10-2:
Patentanwaltskanzleien
Der ÖNACE-Code 69.10-2 steht für Patentanwaltskanzleien. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 69.10.2. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 69.10 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 69.10
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
- Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
- Musterschutzanwaltskanzleien
- Patentanwältinnen und Patentanwälte
- Patentanwaltskanzleien
- Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien
- Deutsches Patent- und Markenamt, Vertretung
- Europäisches Patentamt, Vertretung
- Patentrecherche, Kanzleitätigkeit
- Gewerblicher Rechtsschutz, Beratung
- Markenanmeldung, Beratung durch Patentanwälte
- Patentanmeldung, Beratung
- Gebrauchsmusteranmeldung, Beratung
- Patentstreitigkeiten, Vertretung
- IP-Kanzlei, gewerblicher Rechtsschutz
- Patentverletzungen, Beratung
- Designschutz, Anmeldeberatung durch Patentanwälte
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 69.10.4Patentanwaltskanzleien
Weitere Unterklassen von 69.10
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