ÖNACE 2025 Code 74.91-1:
Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Der ÖNACE-Code 74.91-1 steht für Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 74.91.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 74.91 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 74.91

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Franchiseverwaltung (Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum)
  • Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
  • Urheberrechtsverwertung durch Verwertungsgesellschaften
  • Tantiemenverwaltung und -ausschüttung
  • Verwertung von Aufführungsrechten
  • Verwertung von Senderechten
  • Inkasso von Urheberrechtsvergütungen
  • Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
  • Musikverwertungsgesellschaften
  • Bildverwertungsgesellschaften
  • Verwertung von Vervielfältigungsrechten
  • Ausschüttung von Urheberrechtsvergütungen an Kreative
  • Verwaltung von Leistungsschutzrechten ausübender Künstlerinnen und Künstler
  • Verwertungsgesellschaften für Musikurheberrechte
  • Verwertung von Fotorechten
  • Kollektive Rechtewahrnehmung für Urheber
  • Verteilung von Lizenzeinnahmen an Urheberinnen und Urheber

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 74.90.0Tätigkeiten von Organisationen zur gemeinsamen Rechteverwertung (teilweise)

Weitere Unterklassen von 74.91

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