ÖNACE 2025 Code 79.90-1:
Reiseleiter und Gästeführer

Der ÖNACE-Code 79.90-1 steht für Reiseleiter und Gästeführer. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 79.90.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 79.90 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 79.90

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Gästeführerinnen und Gästeführer
  • Mountainbike-Tourenführungen (Mountainbike-Tourenführerinnen und -Tourenführer)
  • Reiseführerinnen und Reiseführer
  • Reiseleiter und Gästeführer
  • Ski-Tourenführungen (Ski-Tourenführerinnen und -Tourenführer)
  • Snowboard-Tourenführungen (Snowboard-Tourenführerinnen und -Tourenführer)
  • Stadtführerdienste (nicht Betrieb von Rundfahrtbussen oder -booten)
  • Stadtführungen (Stadtführerinnen und Stadtführer)
  • Tourenführungen (Tourenführerinnen und Tourenführer)
  • Wanderführerinnen und Wanderführer
  • Naturführerinnen und Naturführer
  • Museumsführerinnen und Museumsführer
  • Weinverkostungsführungen
  • Kanutouren-Führerinnen und -Führer
  • Schlossführungen
  • Kulturführungen
  • Erlebnisführungen im Freien

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 79.90.0Tätigkeiten von selbstständigen Reise- und Gästeführerinnen und -führern (teilweise)

Weitere Unterklassen von 79.90

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