ÖNACE 2025 Code 80.01-3:
Luftsicherheitsdienste

Der ÖNACE-Code 80.01-3 steht für Luftsicherheitsdienste. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 80.01.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 80.01 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 80.01

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Luftsicherheitsdienste
  • Flugsicherheitspersonal
  • Fluggastkontrolle
  • Bewachungsdienste (Luftsicherheitsdienste) (nicht durch die Polizei)
  • Schutzdienste (Luftsicherheitsdienste; nicht durch die Polizei)
  • Passagierkontrolle am Flughafen
  • Gepäckkontrolle, Luftsicherheit
  • Sicherheitskontrolle von Luftfracht
  • Zugangskontrolle auf dem Flughafengelände
  • Personenkontrolle an der Sicherheitsschleuse
  • Flugsicherheitsbegleiterinnen und -begleiter
  • Sicherheitskontrolle von Handgepäck
  • Body-Scanner-Kontrolle am Flughafen
  • Röntgenkontrolle von Reisegepäck
  • Sicherheitsdienst auf dem Vorfeld des Flughafens
  • Sicherheitsüberprüfung von Flughafenpersonal
  • Sicherheitsdienst im Flughafenterminal

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 80.10.0Wach- und Sicherheitsdienstleistungen an Flughäfen (teilweise)

Weitere Unterklassen von 80.01

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