ÖNACE 2025 Code 80.01-3:
Luftsicherheitsdienste
Der ÖNACE-Code 80.01-3 steht für Luftsicherheitsdienste. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 80.01.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 80.01 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 80.01
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Luftsicherheitsdienste
- Flugsicherheitspersonal
- Fluggastkontrolle
- Bewachungsdienste (Luftsicherheitsdienste) (nicht durch die Polizei)
- Schutzdienste (Luftsicherheitsdienste; nicht durch die Polizei)
- Passagierkontrolle am Flughafen
- Gepäckkontrolle, Luftsicherheit
- Sicherheitskontrolle von Luftfracht
- Zugangskontrolle auf dem Flughafengelände
- Personenkontrolle an der Sicherheitsschleuse
- Flugsicherheitsbegleiterinnen und -begleiter
- Sicherheitskontrolle von Handgepäck
- Body-Scanner-Kontrolle am Flughafen
- Röntgenkontrolle von Reisegepäck
- Sicherheitsdienst auf dem Vorfeld des Flughafens
- Sicherheitsüberprüfung von Flughafenpersonal
- Sicherheitsdienst im Flughafenterminal
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:
- 80.10.0Wach- und Sicherheitsdienstleistungen an Flughäfen (teilweise)
Weitere Unterklassen von 80.01
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