ÖNACE 2025 Code 90.13-0:
Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten
Der ÖNACE-Code 90.13-0 steht für Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.13.0. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.13 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 90.13
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Choreograph
- Choreographin
- Diskjockey
- Künstleratelier, sonstige kunstschaffende
- Märchenerzähler
- Märchenerzählerin
- Choreograph(en/innen), selbstständige
- Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten
- Performancekünstler/in
- Installationskünstler/in
- Konzeptkünstler/in
- Bühnenbildner/in, selbstständig
- Kostümbildner/in, selbstständig
- Lichtkünstler/in
- Videokünstler/in
- Street-Art-Künstler/in
- Sandkünstler/in
- Choreograph/in für Eiskunstlauf
- Body-Art-Künstler/in
- Klangkünstler/in
- Feuerkünstler/in
- Objektkünstler/in
- Medienkünstler/in
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:
- 90.02.0Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten (teilweise)
- 90.03.1Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten durch selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter (teilweise)
- 90.03.3Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten durch bildende Künstlerinnen und Künstler (teilweise)
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