ÖNACE 2025 Code 90.20-3:
Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker

Der ÖNACE-Code 90.20-3 steht für Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.20.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.20 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 90.20

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Konzertorchester
  • Orchester
  • Aufführung von Konzerten (Orchester, Kapellen und Chöre; nicht Aufführung von Opern und Musicals)
  • Bands (Musikgruppen)
  • Blaskapellen
  • Chöre
  • Combos
  • Dirigent(en/innen), selbstständige
  • Jazzkapellen
  • Kammermusiker/innen, selbstständige
  • Kammersänger/innen, selbstständige
  • Kapellen (Musikgruppen)
  • Kapellmeister/innen, selbstständige
  • Konzertsänger/innen, selbstständige
  • Kurkapellen
  • Musikbands
  • Musiker/innen, selbstständige
  • Musikgruppen
  • Musikproduktionen durch Musikgruppen
  • Opernsänger/innen, selbstständige
  • Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker
  • Organist(en/innen), selbstständige
  • Philharmonien (Orchester)
  • Pianist(en/innen), selbstständige
  • Sänger/innen, selbstständige
  • Tanzkapellen
  • Unterhaltungskapellen

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 90.01.2Tätigkeiten von Musikensembles, Orchestern, Kapellen, Chören (teilweise)

Weitere Unterklassen von 90.20

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