ÖNACE 2025 Code 90.31-3:
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Der ÖNACE-Code 90.31-3 steht für Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.31.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.31 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 90.31
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Konzerthallenbetrieb (nicht Konzertveranstalter, Orchester, Kapellen und Chöre)
- Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
- Musikclub, Betrieb
- Jazzclub, Betrieb
- Rockclub, Betrieb
- Bluesclub, Betrieb
- Livemusikbar, Betrieb
- Musikkneipe, Betrieb
- Musikkeller, Betrieb
- Konzertkeller, Betrieb
- Soziokulturelles Zentrum, Betrieb
- Kulturzentrum mit Livemusikbetrieb
- Jugendzentrum mit Konzertbetrieb
- Undergroundclub (Livemusik), Betrieb
- Musikspielstätte, Betrieb
- Konzertclub, Betrieb
- Alternatives Kulturzentrum, Betrieb
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:
- 90.04.2Betrieb von Konzertsälen (teilweise)
Weitere Unterklassen von 90.31
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