ÖNACE 2025 Code 90.31-3:
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren

Der ÖNACE-Code 90.31-3 steht für Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.31.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.31 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 90.31

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Konzerthallenbetrieb (nicht Konzertveranstalter, Orchester, Kapellen und Chöre)
  • Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
  • Musikclub, Betrieb
  • Jazzclub, Betrieb
  • Rockclub, Betrieb
  • Bluesclub, Betrieb
  • Livemusikbar, Betrieb
  • Musikkneipe, Betrieb
  • Musikkeller, Betrieb
  • Konzertkeller, Betrieb
  • Soziokulturelles Zentrum, Betrieb
  • Kulturzentrum mit Livemusikbetrieb
  • Jugendzentrum mit Konzertbetrieb
  • Undergroundclub (Livemusik), Betrieb
  • Musikspielstätte, Betrieb
  • Konzertclub, Betrieb
  • Alternatives Kulturzentrum, Betrieb

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 90.04.2Betrieb von Konzertsälen (teilweise)

Weitere Unterklassen von 90.31

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