ÖNACE 2025 Code 90.39-1:
Konzertveranstalter

Der ÖNACE-Code 90.39-1 steht für Konzertveranstalter. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.39.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.39 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 90.39

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Konzertveranstalter
  • Konzertagentur
  • Konzertpromoter
  • Musikveranstalter
  • Konzertproduktion
  • Livemusikveranstalter
  • Klassikkonzertveranstalter
  • Popkonzertveranstalter
  • Aufführung von Konzerten (Konzertveranstalter)
  • Eventagenturen für Konzerte (Produktion oder Organisation von künstlerischen Liveveranstaltungen)
  • Freizeitagenturen für Konzerte (Produktion oder Organisation von künstlerischen Liveveranstaltungen)
  • Tourneeveranstalter (Konzerte)
  • Festivalveranstalter (Musikfestival)
  • Open-Air-Konzertveranstalter
  • Booking-Agentur für Konzerte
  • Organisation von Musikfestivals
  • Tourmanagement für Konzerte

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 90.02.0Tätigkeiten von Produzentinnen, Produzenten, Organisatorinnen und Organisatoren von musikalischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen (teilweise)
  • 90.04.1Tätigkeiten von Konzertveranstaltern (teilweise)

Weitere Unterklassen von 90.39

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