ÖNACE 2025 Code 90.39-1:
Konzertveranstalter
Der ÖNACE-Code 90.39-1 steht für Konzertveranstalter. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 90.39.1. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 90.39 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 90.39
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Konzertveranstalter
- Konzertagentur
- Konzertpromoter
- Musikveranstalter
- Konzertproduktion
- Livemusikveranstalter
- Klassikkonzertveranstalter
- Popkonzertveranstalter
- Aufführung von Konzerten (Konzertveranstalter)
- Eventagenturen für Konzerte (Produktion oder Organisation von künstlerischen Liveveranstaltungen)
- Freizeitagenturen für Konzerte (Produktion oder Organisation von künstlerischen Liveveranstaltungen)
- Tourneeveranstalter (Konzerte)
- Festivalveranstalter (Musikfestival)
- Open-Air-Konzertveranstalter
- Booking-Agentur für Konzerte
- Organisation von Musikfestivals
- Tourmanagement für Konzerte
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:
- 90.02.0Tätigkeiten von Produzentinnen, Produzenten, Organisatorinnen und Organisatoren von musikalischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen (teilweise)
- 90.04.1Tätigkeiten von Konzertveranstaltern (teilweise)
Weitere Unterklassen von 90.39
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