ÖNACE 2025 Code 59.20-2:
Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)

Der ÖNACE-Code 59.20-2 steht für Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios). Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 59.20.2. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 59.20 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 59.20

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Anfertigung von Hörspielaufnahmen
  • Aufnahmestudios (Tonstudios; nicht Filmstudios, Fernsehstudios, Filmtechnik)
  • Aufzeichnung von Hörspielen
  • Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
  • Hörfunkbeiträge, Herstellung
  • Musikstudios (Tonstudios)
  • Schallplatten-Aufnahmestudios
  • Studios (Tonstudios)
  • Tonmeisterinnen und Tonmeister
  • Tonstudios (nicht Filmtechnik, Filmsynchronisation, Filmtheater)
  • Podcastproduktion, im Tonstudio
  • Hörbuchproduktion, im Tonstudio
  • Musikaufnahmen, Tonstudio
  • Werbespot-Vertonung, Tonstudio
  • Mastering, Tonstudio
  • Tonmischung (Mixing), Tonstudio
  • Synchronsprecher-Aufnahmen, Tonstudio

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 59.20.1Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)

Weitere Unterklassen von 59.20

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