ÖNACE 2025 Code 59.20-2:
Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Der ÖNACE-Code 59.20-2 steht für Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios). Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 59.20.2. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 59.20 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 59.20
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Anfertigung von Hörspielaufnahmen
- Aufnahmestudios (Tonstudios; nicht Filmstudios, Fernsehstudios, Filmtechnik)
- Aufzeichnung von Hörspielen
- Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
- Hörfunkbeiträge, Herstellung
- Musikstudios (Tonstudios)
- Schallplatten-Aufnahmestudios
- Studios (Tonstudios)
- Tonmeisterinnen und Tonmeister
- Tonstudios (nicht Filmtechnik, Filmsynchronisation, Filmtheater)
- Podcastproduktion, im Tonstudio
- Hörbuchproduktion, im Tonstudio
- Musikaufnahmen, Tonstudio
- Werbespot-Vertonung, Tonstudio
- Mastering, Tonstudio
- Tonmischung (Mixing), Tonstudio
- Synchronsprecher-Aufnahmen, Tonstudio
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 59.20.1Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Weitere Unterklassen von 59.20
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