ÖNACE 2025 Code 59.20-3:
Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)

Der ÖNACE-Code 59.20-3 steht für Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels). Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 59.20.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 59.20 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 59.20

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Compact Discs (Tonträger), Verlag
  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von bespielten Tonträgern
  • Digitale Medien (Tonträger, Verlag)
  • Digitalmedien (Tonträger, Verlag)
  • DVD (Digital Versatile Discs, Tonträger), Verlag
  • Heruntergeladene Musik, Verlag
  • Hörfunkbeiträge aus Band
  • Kassettentonbänder, Verlag
  • Musikkassetten, Verlag
  • Schallplatten, Verlag
  • Studios (Herstellung von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)
  • Tonträger, bespielte, Verlag
  • Verbreitung von herunterladbaren Musikaufnahmen an private Haushalte, Verlag
  • Verlag von bespielten Tonträgern
  • Verlegen von bespielten Tonträgern
  • Verlegen von Hörspielen
  • Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 59.20.2Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)

Weitere Unterklassen von 59.20

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