ÖNACE 2025 Code 59.20-3:
Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)
Der ÖNACE-Code 59.20-3 steht für Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels). Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 59.20.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 59.20 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 59.20
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Compact Discs (Tonträger), Verlag
- Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von bespielten Tonträgern
- Digitale Medien (Tonträger, Verlag)
- Digitalmedien (Tonträger, Verlag)
- DVD (Digital Versatile Discs, Tonträger), Verlag
- Heruntergeladene Musik, Verlag
- Hörfunkbeiträge aus Band
- Kassettentonbänder, Verlag
- Musikkassetten, Verlag
- Schallplatten, Verlag
- Studios (Herstellung von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)
- Tonträger, bespielte, Verlag
- Verbreitung von herunterladbaren Musikaufnahmen an private Haushalte, Verlag
- Verlag von bespielten Tonträgern
- Verlegen von bespielten Tonträgern
- Verlegen von Hörspielen
- Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 59.20.2Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)
Weitere Unterklassen von 59.20
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