ÖNACE-Code und Gewerbeberechtigung: der Unterschied
Veröffentlicht am 29. September 2026 · 6 Min. Lesezeit · von NACE Finder
ÖNACE-Code und Gewerbeberechtigung beschreiben beide, was ein Betrieb tut, aber aus verschiedenen Richtungen. Die Gewerbeberechtigung sagt, was Sie ausüben dürfen. Der ÖNACE-Code sagt, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt Ihres Unternehmens tatsächlich liegt. Stimmen die beiden nicht überein, ist das für sich allein kein Fehler.
Zwei Systeme mit verschiedenen Aufgaben
Die Gewerbeordnung regelt den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten. Wer ein Gewerbe ausüben will, meldet es bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standorts an (§ 339 GewO). Für freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen (§ 5 Abs. 2 GewO). Die reglementierten Gewerbe zählt § 94 GewO auf, darunter Elektrotechnik, Friseur und Gastgewerbe. Was eine Berechtigung umfasst, bestimmt der Wortlaut der Anmeldung.
Die ÖNACE ist dagegen eine statistische Systematik. Statistik Austria ordnet jedes Unternehmen nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt einer Unterklasse zu. Übt es mehrere Tätigkeiten aus, dient der Umsatzanteil der erzeugten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen als Hilfsgröße. Die europäische NACE stellt grundsätzlich auf den Beitrag zur Wertschöpfung ab. Müssen Einrichtungen aufgrund von EU-Recht oder eines Bundesgesetzes Unternehmen nach der ÖNACE einordnen, haben sie nach § 21 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz die Zuordnung von Statistik Austria heranzuziehen.
| Gewerbeberechtigung | ÖNACE-Code | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Gewerbeordnung 1994 (GewO) | Bundesstatistikgesetz 2000 (§ 21); Systematik ÖNACE 2025 auf Basis der NACE Rev. 2.1 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) |
| Wie es entsteht | Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standorts | Zuordnung durch Statistik Austria, von Amts wegen oder auf Antrag |
| Was maßgeblich ist | Der Wortlaut der Gewerbeanmeldung (§ 29 GewO) | Der wirtschaftliche Schwerpunkt, Hilfsgröße ist der Umsatzanteil |
| Wie viele | So viele Gewerbe, wie Sie anmelden | Ein Code für den Schwerpunkt, Nebentätigkeiten im Unternehmensregister |
| Wo einsehbar | Öffentlich im GISA | Klassifikationsmitteilung, USP, Statistik-Austria-Portal |
| Wofür | Recht zur Ausübung, fachliche Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer | Statistik, Steuererklärung (Branchenkennzahl), Förderungen, Vergabe, EORI |
Gewerbe und ÖNACE-Code decken sich nicht
Statistik Austria nennt selbst ein Beispiel aus der Körperpflege. Fußpflege, Kosmetik und Massage sind nach § 94 GewO drei eigene reglementierte Gewerbe, die ein Betrieb nebeneinander ausüben kann. Die ÖNACE 2025 trennt diese Tätigkeiten in 96.22-2 Fußpflege, 96.22-1 Kosmetiksalons, 96.23-2 Schlankheits- und Massagezentren und 86.95-0 physiotherapeutische Dienstleistungen. Welcher Code auf der Mitteilung steht, hängt vom Schwerpunkt ab, den Statistik Austria hilfsweise am Umsatzanteil misst.
Ähnlich bei der Elektrotechnik. Der Gewerbewortlaut „Elektrotechnik“ sagt nichts darüber, ob jemand Photovoltaikanlagen montiert oder Wohnungen verkabelt. Die ÖNACE 2025 unterscheidet das: 43.21-1 steht für die Installation von Photovoltaikanlagen, 43.21-9 für sonstige Elektroinstallation. Zwei Betriebe mit wortgleichem Gewerbeschein können also verschiedene Codes haben.
Umgekehrt kann ein Unternehmen mehrere Gewerbe angemeldet haben und trotzdem nur einen ÖNACE-Code auf der Mitteilung führen. Die Nebentätigkeiten vermerkt Statistik Austria im Unternehmensregister, auf der Mitteilung erscheinen sie nicht.
Tätigkeiten ohne Gewerbe haben auch einen Code
Die Gewerbeordnung gilt nicht für alles. § 2 GewO nimmt unter anderem die Land- und Forstwirtschaft, die Ausübung der Heilkunde sowie Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder aus. Die ÖNACE erfasst dagegen jede wirtschaftliche Tätigkeit. Ein Weinbaubetrieb bekommt 01.21-0, eine Allgemeinmedizinerin 86.21-0, eine Rechtsanwaltskanzlei 69.10-0, obwohl keiner von ihnen einen Gewerbeschein hat.
Wer aus dem Fehlen einer Gewerbeberechtigung schließt, ein Unternehmen habe keinen ÖNACE-Code, liegt falsch. Statistik Austria ordnet alle Unternehmen und selbständig Erwerbstätigen einem Wirtschaftszweig zu.
WKO-Fachgruppe: Gewerbe entscheidet
Mitglied der Wirtschaftskammer ist nach § 2 Wirtschaftskammergesetz, wer ein Unternehmen des Gewerbes, Handels, Tourismus oder einer anderen dort genannten Sparte rechtmäßig selbständig betreibt oder betreiben darf. Welcher Fachgruppe Sie angehören, folgt der Berechtigung. Die WKO schreibt dazu: Eine fachliche Mitgliedschaft ist überall dort gegeben, wo einschlägige Gewerbeberechtigungen bestehen. Wer Berechtigungen für mehrere Fachgruppen hat, ist in allen Mitglied.
Der ÖNACE-Code spielt dabei keine Rolle. Ein Betrieb kann also statistisch als Handelsunternehmen geführt werden und trotzdem in einer Fachgruppe des Gewerbes und Handwerks sitzen, weil dort seine Berechtigung liegt.
Wenn Gewerbe und Code nicht zusammenpassen
Statistik Austria stellt klar, dass sich die Zuordnung nicht am Gewerbewortlaut orientiert. Eine Abweichung ist deshalb kein Grund, die Mitteilung zu beanstanden. Prüfen Sie die Tätigkeit, nicht den Gewerbeschein:
- Code trifft den Schwerpunkt nicht: Änderung bei Statistik Austria schriftlich beantragen, per E-Mail oder im USP. Wie das abläuft, steht im Beitrag Klassifikationsmitteilung prüfen und bestätigen.
- Tätigkeit geht über das Gewerbe hinaus: Das ist eine Frage der Gewerbeordnung, nicht der Statistik. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, beraten kann die Wirtschaftskammer.
- Beides passt: Nichts tun, auch wenn die Bezeichnungen verschieden klingen.
Den eigenen Code finden Sie in der Klassifikationsmitteilung, andere Wege beschreibt ÖNACE-Code herausfinden. Für eine erste Einschätzung, welche Klasse zu einer Tätigkeit passt, hilft der ÖNACE-Finder.
Häufige Fragen
- Muss mein ÖNACE-Code zum Gewerbewortlaut passen?
- Nein. Statistik Austria orientiert sich nicht am Gewerbewortlaut, sondern an der Tätigkeit, die das Unternehmen schwerpunktmäßig tatsächlich ausübt. Ein Unterschied ist für sich allein kein Fehler.
- Bekomme ich mit der Gewerbeanmeldung automatisch einen ÖNACE-Code?
- Neu gegründete Unternehmen erhalten laut Statistik Austria eine Klassifikationsmitteilung. Den Code vergibt Statistik Austria, nicht die Gewerbebehörde. Die Gewerbeanmeldung enthält nach § 339 GewO die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den Standort.
- Ich habe zwei Gewerbe. Habe ich dann zwei ÖNACE-Codes?
- Auf der Mitteilung steht ein Code für den wirtschaftlichen Schwerpunkt. Nebentätigkeiten vermerkt Statistik Austria im Unternehmensregister, sie erscheinen nicht auf der Mitteilung.
- Darf ich eine Tätigkeit ausüben, nur weil sie unter meinem ÖNACE-Code steht?
- Nein. Was Sie ausüben dürfen, richtet sich nach der Gewerbeberechtigung und den einschlägigen Rechtsvorschriften. Der ÖNACE-Code ist eine statistische Zuordnung und berechtigt zu nichts.
Quellen
- Statistik Austria – Häufig gestellte Fragen zur Klassifikationsmitteilung
- Statistik Austria – Klassifikationsmitteilung: Beschreibung
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 2 (Ausnahmen)
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 5 (Einteilung der Gewerbe)
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 29 (Umfang der Gewerbeberechtigung)
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 94 (Reglementierte Gewerbe)
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 339 (Gewerbeanmeldung)
- RIS – Bundesstatistikgesetz 2000, § 21
- EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 (NACE), geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/137
- RIS – Wirtschaftskammergesetz 1998, § 2 (Mitgliedschaft)
- WKO – Mitgliederstatistik: Begriffsabgrenzung
- BMWET – GISA-Abfragen