ÖNACE 2025: Klassifikationsmitteilung prüfen und bestätigen
Veröffentlicht am 29. September 2026 · 5 Min. Lesezeit · von NACE Finder
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich die ÖNACE 2025. Sie löst die ÖNACE 2008 ab, die seit 17 Jahren in Verwendung war. Statistik Austria hat deshalb im ersten Halbjahr 2025 knapp 700.000 Unternehmen eine Klassifikationsmitteilung mit dem neuen Code zugestellt. Wer sie noch nicht geprüft hat, sollte das nachholen.
Was die Klassifikationsmitteilung ist
In der Mitteilung steht, welcher ÖNACE-2025-Code Ihrem Unternehmen zugeordnet wurde. Statistik Austria ist nach § 21 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, sie schriftlich und kostenlos zuzustellen. Für die Umstellung auf die ÖNACE 2025 kam sie per E-Zustellung in das Postfach des Unternehmensserviceportals (USP). Damit die Zustellung klappt, muss dieses Postfach laut USP aktiviert sein.
Statistik Austria braucht den Code für die Wirtschaftsstatistik. Laut Statistik Austria nehmen aber auch viele Verwaltungsbereiche auf die ÖNACE-Zuordnung Bezug, darunter die Einkommensteuererklärung, das Bundesvergabegesetz, die Vergabe der EORI-Nummer und diverse Förderungen. Was ein Verfahren genau verlangt, regelt es selbst. Die Mitteilung gehört deshalb zu den Geschäftsunterlagen, am besten mit einer Kopie an die Steuerberatung.
So prüfen Sie die Mitteilung
- Im USP anmelden und das Postfach öffnen.
- Den mitgeteilten Code mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Schwerpunkt vergleichen. Übt das Unternehmen mehrere Tätigkeiten aus, zieht Statistik Austria den Umsatzanteil der erzeugten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen als Hilfsgröße heran. Die Frage lautet also: Womit macht das Unternehmen den größten Teil seines Umsatzes?
- Code passt: die Mitteilung bestätigen, online über die Applikation oder das USP.
- Code passt nicht: mit dem beigelegten Formular bei Statistik Austria eine Änderung beantragen und die tatsächliche Tätigkeit kurz beschreiben. Tätigkeitsänderungen nimmt Statistik Austria nur schriftlich entgegen.
Achten Sie auf die Frist: Wer mit der Zuordnung nicht einverstanden ist, kann binnen vier Wochen nach Zusendung der Mitteilung schriftlich eine bescheidmäßige Feststellung beantragen (§ 21 Abs. 4 Bundesstatistikgesetz). Die Mitteilung selbst ist kein Bescheid.
Nicht jede Abweichung ist ein Fehler. Die Erläuterungen in der Mitteilung beschreiben die ganze Unterklasse, auch Tätigkeiten, die Sie nicht ausüben. Und dass der Code anders klingt als Ihr Gewerbeschein, ist normal: Warum, erklärt der Beitrag ÖNACE-Code und Gewerbeberechtigung.
Bei Fragen hilft die Hotline von Statistik Austria zur Klassifikationsmitteilung: +43 1 711 28-8686 (werktags 8 bis 13 Uhr) oder klm@statistik.gv.at.
Wie ein ÖNACE-2025-Code aufgebaut ist
Die ÖNACE 2025 ist die österreichische Fassung der europäischen NACE Rev. 2.1. Bis zur Klasse (vier Stellen) ist sie in der ganzen EU gleich, die fünfte Stelle ist österreichisch. Sie steht nach einem Bindestrich: 42.13-1 ist Brücken- und Hochstraßenbau, 42.13-2 Tunnelbau. Unterteilt sind allerdings nur 45 der 651 Klassen. Alle anderen haben genau eine Unterklasse, und der Code endet auf -0. Restpositionen in unterteilten Klassen tragen häufig die Ziffer 9, etwa 43.21-9 Sonstige Elektroinstallation.
| Ebene | Code | Anzahl |
|---|---|---|
| Abschnitte | Buchstabe (A–V) | 22 |
| Abteilungen | 2-stellig | 87 |
| Gruppen | 3-stellig | 287 |
| Klassen | 4-stellig | 651 |
| Unterklassen | 5-stellig, z. B. 42.13-1 | 711 |
Warum sich Ihr Code geändert haben kann
Viele Codes wurden nur umnummeriert: Die Programmierung wandert von 62.01-0 auf 62.10-0, Beteiligungsgesellschaften von 64.20-0 auf 64.21-0. Genauer hinsehen sollten Onlinehändler, weil der Einzelhandel jetzt nach Waren eingeordnet wird, und Kfz-Betriebe, deren alte Abteilung 45 aufgelöst wurde. Tückisch sind Codes, die es in beiden Fassungen gibt, aber mit anderem Inhalt. Beispiele und eine Checkliste stehen im Beitrag ÖNACE-2025-Umstellung.
Code nachschlagen oder ermitteln
Die Bedeutung einer Klasse finden Sie in der ÖNACE-2025-Codeliste. Wer die Mitteilung verlegt hat, findet im Beitrag ÖNACE-Code herausfinden die anderen Wege zum eigenen Code. Und wer eine Zuordnung gegenprüfen möchte, beschreibt die Tätigkeit auf der Seite ÖNACE-Code ermitteln in ein, zwei Sätzen.
Häufige Fragen
- Ich habe keine Klassifikationsmitteilung bekommen. Was tun?
- Zuerst prüfen, ob das Postfach im Unternehmensserviceportal (USP) aktiviert ist. Ohne aktiviertes Postfach klappt die elektronische Zustellung nicht. Die aktuelle Zuordnung können Sie außerdem im USP-Service zur Klassifikationsmitteilung einsehen oder bei der Hotline von Statistik Austria erfragen.
- Muss ich die Mitteilung bestätigen, wenn der Code stimmt?
- Ja. Laut Statistik Austria bescheinigt die Bestätigung, dass die Zuordnung tatsächlich korrekt ist. Das geht online über die Applikation oder das USP.
- In der Mitteilung stehen Tätigkeiten, die ich nicht ausübe. Ist der Code falsch?
- Nicht unbedingt. Die Erläuterungen beschreiben die ganze Unterklasse. Liegt Ihr Schwerpunkt bei einer der genannten Tätigkeiten, ist die Zuordnung korrekt und Sie müssen nichts melden.
- Welche Frist gilt, wenn ich mit der Zuordnung nicht einverstanden bin?
- Sind Sie mit der Zuordnung nicht einverstanden, können Sie nach § 21 Abs. 4 Bundesstatistikgesetz binnen vier Wochen nach Zusendung der Mitteilung schriftlich eine bescheidmäßige Feststellung beantragen. Die Mitteilung selbst ist kein Bescheid.
Quellen
- Statistik Austria – Informationen zur ÖNACE
- Statistik Austria – Häufig gestellte Fragen zur Klassifikationsmitteilung
- Statistik Austria – ÖNACE 2025, Grundstruktur (PDF, Stand 19.09.2024)
- Statistik Austria – STATjournal 2/2025: 5 Fragen an das Team des Fachbereichs Klassifikationen (PDF)
- Statistik Austria – Statistik Austria vergibt neue Branchenkennzahlen (Presseaussendung, 4. Februar 2025)
- USP – Klassifikationsmitteilung
- RIS – Bundesstatistikgesetz 2000, § 21
- WKO – Neuer ÖNACE-Code: Alle Unternehmen erhalten 2025 eine Mitteilung