ÖNACE 2025 Code 56.30-2:
Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
Der ÖNACE-Code 56.30-2 steht für Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 56.30.2. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 56.30 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 56.30
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Tanzcafé
- Technoclub
- Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
- Diskotheken
- Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
- Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
- Tanzlokale
- Nachtclub, mit Getränkeausschank
- Clubbetrieb, mit Tanzveranstaltungen
- Partylocation, mit Bar
- Salsa-Tanzlokal
- Livemusikclub, mit Tanzfläche
- Après-Ski-Bar, mit Tanzfläche
- Beachclub, mit Getränkeausschank und Tanzfläche
- Musikclub, Barbetrieb
- Ü30-Partylokal
- Ballhaus, Tanzveranstaltungen
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 56.30.2Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
Weitere Unterklassen von 56.30
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