ÖNACE 2025 Code 56.30-9:
Ausschank von Getränken a. n. g.

Der ÖNACE-Code 56.30-9 steht für Ausschank von Getränken a. n. g.. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 56.30.9. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 56.30 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 56.30

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Ausschank von Getränken a. n. g.
  • Bewirtungsstätten (Trinkhallen)
  • Bierbars, als Trinkhallen betrieben
  • Cafeterias, als Trinkhallen betrieben
  • Mobile Cocktailbars
  • Saftbars, als Trinkhallen betrieben
  • Stehbierhallen, als Trinkhallen betrieben
  • Trinkhallen
  • Kaffeebar, Ausschank
  • Shishabar, mit Getränkeausschank
  • Sportsbar, mit Getränkeausschank
  • Weinbar, Ausschank
  • Hotelbar, Getränkeausschank
  • Smoothiebar, Ausschank
  • Erfrischungsraum, Getränkeverkauf
  • Milchbar, Ausschank
  • Teestube, Ausschank

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):

  • 56.30.9Ausschank von Getränken a. n. g.

Weitere Unterklassen von 56.30

Nicht sicher, ob dieser Code passt?

Unternehmensgegenstand beschreiben und den passenden Code automatisch ermitteln lassen, oder einen anderen Code direkt nachschlagen.