ÖNACE 2025 Code 56.30-3:
Bars und Vergnügungslokale
Der ÖNACE-Code 56.30-3 steht für Bars und Vergnügungslokale. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 56.30.3. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 56.30 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.
Was fällt unter Code 56.30
Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:
- Bars
- Bars und Vergnügungslokale
- Bewirtungsstätten (Bars)
- Bewirtungsstätten (Vergnügungslokale)
- Gastgewerbe (Bars)
- Kabaretts, als Vergnügungslokale betrieben
- Karaoke-Bar
- Milchbars
- Nachtlokale (Vergnügungslokale)
- Night-Clubs
- Saftbars
- Shisha-Bar
- Shisha-Lounge
- Stripteaselokale
- Table-Dance-Clubs (Tanzlokale)
- Vergnügungslokale
Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2
Dieser Code entspricht der folgenden Kategorie der alten WZ 2008 (NACE Rev. 2):
- 56.30.3Bars
- 56.30.4Vergnügungslokale
Weitere Unterklassen von 56.30
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