ÖNACE 2025 Code 62.10-4:
Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen

Der ÖNACE-Code 62.10-4 steht für Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 62.10.4. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 62.10 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 62.10

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
  • Programmiererinnen und Programmierer (Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen)
  • Programmiererinnen und Programmierer (selbständig; Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen)
  • Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
  • Chatbots, KI-Entwicklung
  • Machine-Learning-Modelle, Programmierung
  • Neuronale Netze, Training und Entwicklung
  • KI-Algorithmen, Entwicklung
  • Computer-Vision-Software, Entwicklung
  • Sprachverarbeitungssoftware (NLP), Entwicklung
  • KI-Softwareentwicklerinnen und -entwickler, freiberuflich
  • Deep-Learning-Modelle, Entwicklung
  • Large Language Models, Entwicklung
  • Predictive-Analytics-Software, Entwicklung
  • KI-basierte Bilderkennung, Entwicklung
  • Sprachassistenten, Programmierung
  • KI-Modelltraining, Dienstleistung

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 62.01.9Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen (teilweise)

Weitere Unterklassen von 62.10

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