ÖNACE 2025 Code 62.10-9:
Programmierungstätigkeiten a. n. g.

Der ÖNACE-Code 62.10-9 steht für Programmierungstätigkeiten a. n. g.. Die deutsche WZ 2025 schreibt denselben Code als 62.10.9. Beide setzen die europäische Systematik NACE Rev. 2.1 um, deren Klasse 62.10 in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Was fällt unter Code 62.10

Typische Tätigkeiten und Begriffe, die dieser Kategorie zugeordnet sind:

  • Systemprogrammierung
  • Anpassung von Software an Kundenanforderungen (ohne Internetpräsentationen)
  • Programierung von Datenbanken (nicht von Computerspielen, Anwendungssoftware, künstlicher Intelligenz, nicht Webdesign)
  • Programmiererinnen und Programmierer (Entwicklung und Programmierung von Datenbanken) (nicht von Computerspielen, Anwendungssoftware, künstlicher Intelligenz)
  • Programmiererinnen und Programmierer (selbständig; Entwicklung und Programmierung von Datenbanken) (nicht von Computerspielen, Anwendungssoftware, künstlicher Intelligenz, nicht Webdesign)
  • Programmierungstätigkeiten a. n. g.
  • APIs, Programmierung von Schnittstellen
  • Skriptprogrammierung, sonstige
  • Firmware, Programmierung
  • Makros, Programmierung
  • Eingebettete Systeme, Programmierung
  • Batch-Skripte, Programmierung
  • Automatisierungsskripte, Programmierung
  • Low-Code-Entwicklung, a. n. g.
  • Steuerungssoftware, Programmierung
  • Technische Software, Programmierung a. n. g.
  • Sonstige Programmierdienstleistungen, freiberuflich

Herkunft: WZ 2008 und NACE Rev. 2

Dieser Code hat unter der neuen Systematik eine andere Nummer als früher. Er ist hervorgegangen aus:

  • 62.01.9Sonstige Programmierungstätigkeiten (z. B. für Systemsoftware, Datenbanken) (teilweise)

Weitere Unterklassen von 62.10

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